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(6 Cent je Anruf)

Örtliche Steuern und Gebühren:

Realsteuerhebesätze:

  • Grundsteuer A 280 v.H.
  • Grundsteuer B 280 v.H.
  • Gewerbesteuer 330 v.H.
Hundesteuer:

Für den ersten Hund werden 35,-- Euro, den zweiten Hund 60,-- Euro und für jeden weiteren Hund 80,--Euro erhoben.
Für Kampfhunde ist der Steuersatz auf 350,-- Euro festgelegt.
Wasser und Abwasser:
Gebühren:

Für das Frischwasser sind seit 01.01.2004 1,39 Euro/cbm zuzügl. 7 % Mehrwertsteuer zu zahlen. Zusätzlich wird eine Grundgebühr erhoben. Sie richtet sich nach der installierten Wasseruhr und beträgt monatlich mindestens 2,60 Euro zuzügl. 7 % Mehrwertsteuer.

Als Entwässerungsgebühr ist der Satz von 2,00 Euro/cbm festgelegt. Zusätzlich wird eine Grundgebühr erhoben. Sie beträgt monatlich mindestens 2,60 Euro.

Beiträge:

Die Beiträge werden in Oberkotzau nach zulässigen Nutzungen berechnet und erhoben, d.h., es muss nur mit Nacherhebungen gerechnet werden, wenn das zulässige Nutzungsmaß überschritten wird oder der Bebauungsplan geändert wird und dann eine höhere Nutzung zulässt.
Erschließungsbeiträge und Ausbaubeiträge:

Bei Straßenerstausbauten werden 90 % der beitragsfähigen Kosten auf die Beitragspflichtigen verteilt. Ausbaubeiträge werden erhoben. Details sind unter Ortsrecht - Abgaben und Steuern
"Straßenausbaubeitragssatzung" zu finden.